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Coronavirus

Informationen zu Covid-19

Liebe Gäste,

aufgrund der aktuellen Lage möchten wir Sie hier über aktuelle Entwicklungen der Covid-19 Pandemie (Coronavirus) informieren.

Damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub bei uns im Stubaital genießen können, haben wir einige Maßnahmen zu unser aller Sicherheit getroffen.

Wichtig

Es kann sich aufgrund von eventuellen zukünftigen staatlichen Änderungen von einem auf den nächsten Tag Anpassungen in der Nutzbarkeit unserer Einrichtungen ergeben, auf diese wir leider keinen Einfluss haben.

Diese Seite wird nach bestem Wissen aktuell gehalten, eine Garantie auf Richtigkeit können wir jedoch leider nicht gewähren.

Letzte Änderung: 17. Dezember 2022

Anreise

Bei Einreise nach Österreich ist grundsätzlich keine Quarantäne notwendig, außer man kommt aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet und ist nicht vollständig geimpft, genesen oder gültig negativ auf Corona getestet.

Seit 05.03.2022 ist eine digitale Anmeldung für eine Einreise nach Österreich nur mehr aus Risikogebieten (Anlage B2) notwendig. Details dazu und die digitale Anmeldung/Registrierung finden Sie hier: entry.ptc.gv.at

Geimpft, Getestet, Genesen

Die sogenannte 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) gilt seit 16.12.2022 nur noch in Bereichen wie Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wenn das Bundesland und/oder der Betreiber dies so verlangt.
Personen unter 12 Jahren sind von dieser Regelung und Nachweispflicht ausgenommen.

Geimpft bedeutet eine vollständig Impfung mit einem von der EMA anerkannten Corona-Impfstoff. Die Gültigkeitsdauer der Impfung hängt vom verabreichten Impfstoff und der Anzahl der verabreichten Impfdosen ab.
Genesen sind alle Personen die innerhalb der letzten 180 Tage von einer Coronaerkrankung genesen sind.
Getestet bedeutet, das man ein gültiges negatives Corona Testergebnis vorweisen kann. PCR Tests sind 72 Stunden ab Probenentnahme gültig, Antigentests sind 24 Stunden gültig (Keine Selbsttests!).

Genereller Betrieb

Alle unsere regulären Angebote und Anlagen sind derzeit nutzbar, so auch unser Wellnessbereich (16:00-19:00 Uhr) und im Sommer unser Freischwimmbad im Garten (bei entsprechendem Wetter).

Morgens können Sie sich an unserem Frühstücksbuffet bedienen und zum Abendessen am Salatbuffet.

FFP2 Maskenpflicht, Mund-Nasen-Schutz

Seit 16.04.2022 entfällt die Maskenpflicht bei uns im Hotel. Man muss also keine FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz tragen, kann dies jedoch tun wenn man möchte.

Desinfektion und Reinigung

Händedesinfektionsspender stehen an allen wichtigen Punkten für Sie bereit (am Hoteleingang, vor dem Buffet und vor dem Wellnessbereich).

Die Reinigung aller öffentlichen Bereiche und Gästezimmer erfolgt auf höchstem Niveau mit entsprechenden Utensilien.

Weiters werden alle Zimmer mit einem extra von uns angeschafften Spezial-Gerät bei Abreise desinfiziert.

Wellnessbereich

Unser Wellnessbereich ist täglich von 16:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Wir bitten Sie um einen verantwortungsvollen Umgang miteinander.

Küche und Speisesaal

Für Ihren Aufenthalt haben Sie morgens und am Abend stets den gleichen fix zugewiesenen Tisch.

Vor der Entnahme am Buffet bitten wir Sie, sich die Hände zu desinfizieren.

Buchung und Check-in

Ihre Wünsche oder andere Besonderheiten (z.B. Lebensmittelallergien, zusätzliche Kopfkissen,...) für den Aufenthalt können Sie uns bequem per Email mitteilen, so können wir Ihren Urlaub bestens vorbereiten.

Unser Online-Check in ermöglicht es, Ihre Meldedaten schon vorher einzutragen und somit Ihren Check-in an der Rezeption zu verkürzen.

Sollte Ihnen die Anreise aufgrund von staatlicher Anordnung unmöglich sein, können Sie jederzeit kostenfrei stornieren. Ansonsten gelten unsere Stornobedingungen gemäß AGB.

Ausserhalb des Hotels

In folgenden Bereichen gilt Geimpft, Genesen oder Getestet (3-G-Regeln):
Krankenhäuser und ähnliche vergleichbare Einrichtungen, wenn das Bundesland und/oder der Betreiber dies so verlangt.

Mund-Nasenschutz & FFP2-Masken:
Ein Mund-Nasen-Schutz ist aktuell nicht mehr ausreichend!
In Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in Alten- und Pflegeheimen ist das tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Nachtgastronomie
Clubs, Bars, etc..
Seit 05. März 2022 darf die Nachtgastronomie und auch Apres-Ski-Lokale wieder öffnen.

Schütze

Dich und andere!
  • Wenn möglich Abstand zu anderen, fremden Personen halten
  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  • Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
  • Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
  • In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten.
  • Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes telefonisch Kontakt mit der Rezeption aufnehmen.